PHYSIO KALTEIS

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für physiotherapeutische Behandlungen und Beratungsleistungen von Kalteis Physiotherapie.

1. Geltungsbereich und Vertragspartnerin

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche physiotherapeutischen Behandlungen, Beratungen und damit zusammenhängenden Leistungen von Sandra Werner-Kalteis, Kalteis Physiotherapie, Brüder-Teich-Straße 28, 3205 Weinburg (nachfolgend „Therapeutin“).

Vertragspartner ist die behandelte Person. Bei minderjährigen oder nicht entscheidungsfähigen Personen wird der Behandlungsvertrag durch die gesetzliche Vertretung geschlossen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere des Konsumentenschutzrechts, bleiben unberührt.

2. Zustandekommen des Behandlungsvertrags

Eine Terminvereinbarung kann persönlich, telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular angefragt werden. Der Behandlungsvertrag kommt mit der ausdrücklichen Terminbestätigung durch die Therapeutin oder spätestens mit Beginn der Behandlung zustande. Eine automatisch versandte Eingangsbestätigung stellt noch keine Terminbestätigung dar.

Die Therapeutin kann eine Behandlung aus fachlichen, organisatorischen oder rechtlichen Gründen ablehnen, sofern noch kein Behandlungsvertrag zustande gekommen ist und keine gesetzliche Behandlungspflicht besteht.

3. Gegenstand und Umfang der Behandlung

Art, Umfang und Ziel der Behandlung werden auf Grundlage der physiotherapeutischen Befunderhebung, der gesetzlichen Berufspflichten, einer gegebenenfalls erforderlichen ärztlichen oder zahnärztlichen Anordnung und der individuellen Vereinbarung festgelegt.

Die Therapeutin schuldet eine fachgerechte Behandlung nach dem aktuellen Stand der physiotherapeutischen Wissenschaft und Praxis, jedoch keinen bestimmten Behandlungserfolg. Der Behandlungsplan kann angepasst werden, wenn dies fachlich angezeigt ist; wesentliche Änderungen werden mit der behandelten Person beziehungsweise ihrer gesetzlichen Vertretung besprochen.

4. Verordnung und Kostenerstattung

Soweit gesetzlich erforderlich, ist vor Behandlungsbeginn eine gültige ärztliche oder zahnärztliche Verordnung vorzulegen. Für Leistungen der Gesundheitsförderung sowie der Primär- und Sekundärprävention kann nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften keine Verordnung erforderlich sein.

Die behandelte Person ist selbst dafür verantwortlich, die Voraussetzungen einer Kostenübernahme oder Kostenerstattung durch Sozialversicherung, Krankenfürsorgeanstalt oder private Versicherung rechtzeitig zu klären und erforderliche Bewilligungen einzuholen. Eine bestimmte Erstattung wird nicht zugesagt. Das vereinbarte Honorar ist unabhängig von einer Erstattung durch Dritte zu bezahlen.

5. Information und Mitwirkung

Für eine sichere Behandlung sind alle für die Therapie wesentlichen Angaben wahrheitsgemäß und vollständig mitzuteilen. Dazu zählen insbesondere aktuelle Beschwerden, Diagnosen, Medikamente, Allergien, Vorerkrankungen, Schwangerschaften, ärztliche Vorgaben und relevante Änderungen während der Behandlungsserie.

Vereinbarte Eigenübungen und fachliche Empfehlungen sollen im zumutbaren Umfang beachtet werden. Treten während oder nach einer Behandlung ungewöhnliche Beschwerden oder Reaktionen auf, ist die Therapeutin unverzüglich zu informieren und erforderlichenfalls medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen.

6. Termine, Verspätungen und Absagen

Vereinbarte Termine sind verbindlich. Eine kostenfreie Absage oder Verschiebung ist bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin möglich. Maßgeblich ist der rechtzeitige Zugang der Absage per Telefon oder E-Mail.

Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen kann das vereinbarte Honorar für den reservierten Termin abzüglich ersparter Aufwendungen verrechnet werden, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte. Der behandelten Person bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Ausfall entstanden ist. Bei einer unverschuldeten kurzfristigen Verhinderung, insbesondere einem medizinischen Notfall, wird im Einzelfall eine angemessene Lösung gesucht.

Bei verspätetem Erscheinen kann sich die Behandlungszeit verkürzen, wenn nachfolgende Termine sonst beeinträchtigt würden. Das Honorar für die reservierte Behandlungszeit bleibt grundsätzlich aufrecht.

Muss die Therapeutin einen Termin absagen, wird ehestmöglich ein Ersatztermin angeboten. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.

7. Honorar und Zahlung

Es gilt das vor der Behandlung bekannt gegebene oder individuell vereinbarte Honorar. Sofern nicht anders ausgewiesen, verstehen sich Beträge als Endbeträge. Zusatzleistungen werden nur nach vorheriger Vereinbarung verrechnet.

Das Honorar ist nach der jeweiligen Behandlung fällig. Wird eine Rechnung ausgestellt und enthält diese kein anderes Zahlungsziel, ist sie binnen 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zu bezahlen. Zahlungen können mit den vereinbarten Zahlungsmitteln oder per Überweisung auf das bekannt gegebene Bankkonto erfolgen.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Notwendige und zweckentsprechende Kosten der außergerichtlichen Betreibung können im gesetzlich zulässigen Umfang verrechnet werden.

8. Unterbrechung und Beendigung

Die behandelte Person kann die Behandlung jederzeit beenden. Bereits erbrachte Leistungen und nach Punkt 6 berechtigt verrechnete Ausfallhonorare bleiben zahlbar.

Die Therapeutin kann die Behandlung aus wichtigem Grund unterbrechen oder beenden, etwa wenn eine fachgerechte oder sichere Behandlung nicht möglich ist, notwendige Informationen fehlen, das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist oder offene Honorare trotz Mahnung nicht beglichen werden. Medizinisch notwendige Hinweise für die weitere Versorgung werden dabei nach Möglichkeit erteilt.

9. Haftung

Die Haftung der Therapeutin richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gesetzlich zwingende Ansprüche, insbesondere wegen Personenschäden sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.

Für Nachteile, die auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben, der Nichtbeachtung fachlicher Hinweise oder der eigenmächtigen Änderung vereinbarter Übungen beruhen, haftet die Therapeutin nur, soweit ihr ein eigener schuldhafter Beitrag zuzurechnen ist.

10. Verschwiegenheit und Datenschutz

Die Therapeutin unterliegt den gesetzlichen Verschwiegenheits- und Dokumentationspflichten. Personenbezogene Daten und Gesundheitsdaten werden nur im gesetzlich zulässigen und für Behandlung, Abrechnung, Dokumentation sowie Rechtsverteidigung erforderlichen Umfang verarbeitet. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen. Bei Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingender Schutz des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird. Für den Gerichtsstand gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

12. Schlussbestimmungen

Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Stand: 1. Juli 2026